* Wichtige Info der Berufsgenossenschaft:
Die DGUV Vorschrift 68 für Flurförderfahrzeuge besagt, dass zum Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden dürfen, die eine Staplerausbildung besitzen.
Ein PKW-Führerschein ist nicht ausreichend zum Stapler fahren.
Wir sind ausgebildet und geprüft von der Berufsgenossenschaft Metall Nord/Süd
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